Kosten
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Kassenzulassung werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt über die Kassenärztliche Vereinigung. Für Sie entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten werden entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle die Behandlung übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte informieren Sie sich hierzu vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Vergütung erfolgt nach vorheriger Honorarvereinbarung. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über die anfallenden Kosten.
Paartherapie und Familientherapie
Paar- und Familientherapie gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher als Selbstzahlerleistung angeboten.
Honorar:
Paar- und Familientherapie gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher als Selbstzahlerleistung angeboten.
Honorar:
- 90 Minuten: 150,00 €
Die Abrechnung erfolgt unabhängig von einer psychischen Diagnose. Im Mittelpunkt stehen die gemeinsame Bearbeitung von Beziehungs-, Familien- und Kommunikationsproblemen sowie die Entwicklung individueller und nachhaltiger Lösungswege.
Ich empfehle für Paar- und Familiengespräche eine Sitzungsdauer von 90 Minuten, da diese ausreichend Zeit bietet, die Anliegen aller Beteiligten in Ruhe zu besprechen und gemeinsam konstruktive Veränderungen zu erarbeiten.
Ich empfehle für Paar- und Familiengespräche eine Sitzungsdauer von 90 Minuten, da diese ausreichend Zeit bietet, die Anliegen aller Beteiligten in Ruhe zu besprechen und gemeinsam konstruktive Veränderungen zu erarbeiten.
Terminabsagen
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können privat in Rechnung gestellt werden, da diese Zeit kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können privat in Rechnung gestellt werden, da diese Zeit kurzfristig in der Regel nicht neu vergeben werden kann.